Compliance-Wissen

Was deine Arbeiter dabei haben müssen — und was der Zoll prüft.

Eine interaktive Übersicht über Pflichtdokumente nach Mitarbeiter-Typ und die typischen Prüfpunkte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS).

Stand April 2026. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung — sie gibt einen praktischen Überblick.

Pflichtdokumente

Welche Dokumente braucht der Arbeiter auf der Baustelle?

Wähle den Mitarbeiter-Typ — die erforderlichen Dokumente erscheinen darunter. Klick auf eine Karte für Details.

Mitarbeiter mit Wohnsitz in Deutschland. Deutsche Staatsbürger und EU-Bürger, die in Deutschland wohnen und in einem deutschen Arbeitsverhältnis stehen.

Zollkontrolle

Was prüft die Finanzkontrolle Schwarzarbeit?

Die FKS kann jederzeit unangekündigt erscheinen. Diese Prüfpunkte stehen typischerweise auf der Liste — klick einen Punkt für Details und die rechtlichen Folgen.

Rechtsgrundlage: § 2 SchwarzArbG, § 5 AÜG

Worauf der Zoll achtet

Wer ist auf der Baustelle anwesend? Stimmt die Person mit den Lohnunterlagen überein? Beamte vergleichen Personalausweise mit den Anwesenheitslisten und Lohnabrechnungen — Schein-Identitäten fallen hier auf.

Mögliche Folgen

Bei falschen Personenangaben: Bußgeld bis 30.000 €. Bei Vorsatz: Strafverfahren gegen Geschäftsführung.

Rechtsgrundlage: § 28a SGB IV, § 266a StGB

Worauf der Zoll achtet

Ist jeder anwesende Arbeiter ordnungsgemäß bei der Krankenkasse angemeldet (DEÜV-Meldung)? Stimmt der gemeldete Status mit der tatsächlichen Tätigkeit überein? Schwerpunkt: vermeintliche Selbstständige, die faktisch Arbeitnehmer sind.

Mögliche Folgen

Vorenthalten von Sozialabgaben (§ 266a StGB): Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 5 Jahre. Bei besonders schweren Fällen bis 10 Jahre.

Rechtsgrundlage: EU-VO 883/2004, AEntG

Worauf der Zoll achtet

Bei jedem entsandten Arbeitnehmer aus EU/EWR/Schweiz wird die A1-Bescheinigung verlangt. Ohne A1 droht doppelte Beitragspflicht. Beamte prüfen auch Echtheit (Stempel, Original, Gültigkeitszeitraum).

Mögliche Folgen

Bußgeld bis 5.000 € pro Person. Nachzahlung der deutschen Sozialversicherungsbeiträge.

Rechtsgrundlage: § 17 MiLoG, § 21 MiLoG

Worauf der Zoll achtet

Werden die täglichen Arbeitszeiten lückenlos dokumentiert? Wird mindestens der Branchenmindestlohn Bau gezahlt? Querprüfung: Stundenzahl × Mindestlohn = Mindestlohn-Soll. Differenz zur tatsächlichen Lohnabrechnung wird sofort thematisiert.

Mögliche Folgen

Bei Mindestlohn-Unterschreitung: Bußgeld bis 500.000 €. Auftraggeber haftet für Forderungen seiner Subunternehmer (Generalunternehmerhaftung).

Rechtsgrundlage: § 4a AufenthG, § 404 SGB III

Worauf der Zoll achtet

Bei Drittstaatsangehörigen: Hat die Person einen Aufenthaltstitel? Erlaubt dieser die konkrete Tätigkeit? Manche Titel beschränken auf bestimmte Arbeitgeber, Branchen oder Stundenzahlen — Verstoß ist ein Straftatbestand.

Mögliche Folgen

Beschäftigung ohne Erlaubnis: bis 500.000 € Bußgeld. Bei Vorsatz: Freiheitsstrafe bis 3 Jahre.

Rechtsgrundlage: § 18 AEntG, § 16 MiLoG

Worauf der Zoll achtet

Bei jeder Entsendung muss vorab über das Meldeportal Mindestlohn der Zollverwaltung gemeldet werden — vor Beginn der Arbeit. Beamte prüfen, ob die Meldung vorliegt und mit den anwesenden Personen übereinstimmt.

Mögliche Folgen

Bußgeld bis 30.000 € pro nicht gemeldetem Arbeitnehmer.

Rechtsgrundlage: § 7 SGB IV

Worauf der Zoll achtet

Ist der vermeintliche „Subunternehmer" tatsächlich selbstständig — oder weisungsgebunden in den Betrieb eingegliedert? Indizien: nur ein Auftraggeber, fixe Arbeitszeiten, kein eigenes Werkzeug, keine eigene Akquise. Bei Verdacht: rückwirkende Umqualifizierung in ein Beschäftigungsverhältnis.

Mögliche Folgen

Nachzahlung Sozialversicherungsbeiträge bis zu 4 Jahre rückwirkend (bei Vorsatz: 30 Jahre). Bei Vorsatz strafbar nach § 266a StGB.

Rechtsgrundlage: § 41a EStG, § 14 UStG

Worauf der Zoll achtet

Wird Lohnsteuer korrekt einbehalten und abgeführt? Sind Rechnungen umsatzsteuerlich korrekt? Bei Bauleistungen: Reverse-Charge-Verfahren (§ 13b UStG). Beamte prüfen Rechnungsstellung und Anmeldung beim Finanzamt.

Mögliche Folgen

Steuerhinterziehung (§ 370 AO): Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 5 Jahre. Bei besonders schweren Fällen bis 10 Jahre.

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